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Trinkwasserhygiene

 

Unser Trinkwasser ist das am besten und am umfangreichsten geprüfte Lebensmittel in Deutschland. Wir können uns glücklich schätzen ausreichend Trinkwasser in meist hervorragender Qualität frei Haus geliefert zu bekommen.

 

Allerdings beginnen gerade auf den letzten Metern (vom Hauswasseranschluß bis zum Wasserhanhn) die Probleme. Durch mangelhafte Installationen, geringes Nutzungsverhalten oder andere trinkwasserhygienische Mängel kann sich die Trinkwasserqualität  innerhalb des hausinternen Netzes wesentlich verschlechtern. Biofilme und Bakterien siedeln sich in komplexen Lebensgemeinschaften in den Rohrnetzen an. Die Folge sind Trinkwasserverkeimungen, die die Gesundheit der Nutzer gefährden.

 

Als akkreditierter Probennehmer "Trinkwasser" kann ich schnell mikrobiologische Schieflagen aufgedecken und im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen. Das Leistungsspektrum umfaßt folgende Punkte:

 

 -         Analysen nach Trinkwasserverordnung NTVO 

-          Ursachenfindung von Trinkwasserverkeimungen

-          Sanierung kontaminierter Netze

-          Thermische Desinfektionen

-          Rechtliche Grundlagen

 

 

Hintergrundinformation „Legionellen“:

 

Geschichte:

 

Legionellen wurden erstmals im Juli 1976 in einem Hotel in Philadelphia entdeckt. Dort erkrankten beim 58. Kongress ehemaliger amerikanischer Soldaten (American Legion) 180 von 4400 Delegierten, davon 29 tödlich. Zur Erinnerung an die ersten nach­weisbaren Opfer wurden die Bakterien „Legio­nellen“ benannt. Aufgrund der rasch wachsenden Zahl von Legionellenfällen und Todesopfern auch in Deutschland, wurde nun mit der per Gesetz beschlossenen Verschärfung der Prüfpflicht reagiert. 

 

Krankheitsbilder:

 

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die nicht durch die orale Auf­nahme, sondern durch das Einatmen von Aerosolen bzw. feinst­en Wasser­dampfteilchen über die Atemwege in den mensch­lichen Organismus gelangen. Dort können sie zu schweren Lungenent­zündungen (Legionellose) und Fiebererkrankungen (Pontiacfieber) führen. Bei Immun­ge­schwächten Personen können diese Krankheitsbilder dauerhafte Schäden verursachen und auch tödlich verlaufen.

Legionellen unter dem Mikroskop

 

Legionellen sind Stäbchenbakterien, die nicht durch die orale Auf­nahme, sondern durch das Einatmen von Aerosolen bzw. feinst­en Wasser­dampfteilchen über die Atemwege in den mensch­lichen Organismus gelangen. Dort können sie zu schweren Lungenent­zündungen (Legionellose) und Fiebererkrankungen (Pontiacfieber) führen. Bei Immun­ge­schwächten Personen können diese Krankheitsbilder dauerhafte Schäden verursachen und auch tödlich verlaufen.

 

Vorkommen und Vermehrung:

 

Legionellen sind bereits in nicht nachweisbaren Mengen im Versorgungswasser enthalten. Die Vermehrung erfolgt vornehmlich in stagnierendem Wasser bei Temperaturen zwischen 25°-55°C. Unter optimalen Bedingungen können Legio­nellen eine Zellteilungsrate von unter 30 Minuten erreichen. Legionellen beginnen ab 60°C Wassertemperatur das Wachstum ganz einzustellen bzw. abzusterben.

 

Gegenmaßnahmen:

 

„Wasser muss fließen!“ Werden Stagnationen, Blindleitungen und zu niedrige Warmwassertemperaturen vermieden kann eine der Hauptursachen für Biofilm­bildung mit Legionellen im Trinkwassernetz ausgeschaltet werden. Zudem ist auf die Einhaltung der allgemeinen Parameter bezüglich der Trinkwasserhygiene zu achten.

 

 

 

 

TRINKWASSERVERORDNUNG 2011

 

Wichtige Informationen für Immobilieneigentümer & Verwalter

 

Die Trinkwasserverordnung überträgt dem Immobilieneigentümer, der Eigentümer­ge­meinschaft, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verant­wort­ung für den gesundheitlich unbedenklichen Zustand der Trinkwasserinstallation und des daraus abgegebenen Trinkwassers.
Dieses Jahr tritt die Novellierung der Trink­wasserverordnung 2001 durch den deutschen Bundesrat in Kraft.

   

1. Was ist neu?

 Grundsätzlich handelt es sich bei der Novellierung 2011 um eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigenpflicht.

  

2. Wer ist betroffen?

Alle Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit mehr als 400 Liter Warm­wasser­speicher oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trink­wasser­erwärmer und der Entnahmestelle fallen unter diese Anforderung.

  

3. Messpflicht

Demnach ist nun jährlich eine Trinkwasser­untersuchung auf „Legionellen“ vorzunehmen.

 

4. Nachweis- Informations- und Dokumentationspflicht

Die Ergebnisse sind den Verbrauchern öffentlich zugänglich zu machen und ge­geben­­enfalls bei Grenzwert­über­schreit­ungen dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich an­zu­melden. Darüber hinaus müssen den Verbrauchern jährlich eventuelle Zugaben und Aufbereitungsstoffe an das Trinkwasser bekannt gegeben werden. Dies betrifft z.B. Dosieranlagen auf Phosphat- oder Mineralstoffbasis.

  

5. Haftung 

Eigentümer, die der Untersuchungspflicht nicht nachkommen begehen eine Ord­nungs­widrigkeit, die mit Geldbußen bis zu € 25.000,- belangt werden können. Darüber hinaus stehen die Eigentümer in der zivilrechtlichen Haftung für etwaige Folgeschäden bei unterlassenen Untersuchungen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Abgabe von verseuchtem Trinkwasser kann zudem mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.

 

 

Es ist deshalb zu Ihrer eigenen Entlastung empfehlenswert, die wesentlichen Änderungen der Trinkwasserverordnung 2011 den Eigen­tümern bekannt zu machen und ent­sprechende jährliche Kontrolluntersuchungen durchzuführen.

 

 

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