Trinkwasserhygiene
Unser Trinkwasser ist das am besten und am umfangreichsten geprüfte Lebensmittel in Deutschland. Wir können uns glücklich schätzen ausreichend Trinkwasser in meist hervorragender Qualität frei Haus geliefert zu bekommen.
Allerdings beginnen gerade auf den letzten Metern (vom Hauswasseranschluß bis zum Wasserhanhn) die Probleme. Durch mangelhafte Installationen, geringes Nutzungsverhalten oder andere trinkwasserhygienische Mängel kann sich die Trinkwasserqualität innerhalb des hausinternen Netzes wesentlich verschlechtern. Biofilme und Bakterien siedeln sich in komplexen Lebensgemeinschaften in den Rohrnetzen an. Die Folge sind Trinkwasserverkeimungen, die die Gesundheit der Nutzer gefährden.
Als akkreditierter Probennehmer "Trinkwasser" kann ich schnell mikrobiologische Schieflagen aufgedecken und im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen empfehlen. Das Leistungsspektrum umfaßt folgende Punkte:
- Analysen nach Trinkwasserverordnung NTVO
- Ursachenfindung von Trinkwasserverkeimungen
- Sanierung kontaminierter Netze
- Thermische Desinfektionen
- Rechtliche Grundlagen
Hintergrundinformation „Legionellen“:
Geschichte:
Legionellen wurden erstmals im Juli 1976 in einem Hotel in Philadelphia entdeckt. Dort erkrankten beim 58. Kongress ehemaliger amerikanischer Soldaten (American Legion) 180 von 4400 Delegierten, davon 29 tödlich. Zur Erinnerung an die ersten nachweisbaren Opfer wurden die Bakterien „Legionellen“ benannt. Aufgrund der rasch wachsenden Zahl von Legionellenfällen und Todesopfern auch in Deutschland, wurde nun mit der per Gesetz beschlossenen Verschärfung der Prüfpflicht reagiert.
Krankheitsbilder:
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die nicht durch die orale Aufnahme, sondern durch das Einatmen von Aerosolen bzw. feinsten Wasserdampfteilchen über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen. Dort können sie zu schweren Lungenentzündungen (Legionellose) und Fiebererkrankungen (Pontiacfieber) führen. Bei Immungeschwächten Personen können diese Krankheitsbilder dauerhafte Schäden verursachen und auch tödlich verlaufen.
Legionellen unter dem Mikroskop
Legionellen sind Stäbchenbakterien, die nicht durch die orale Aufnahme, sondern durch das Einatmen von Aerosolen bzw. feinsten Wasserdampfteilchen über die Atemwege in den menschlichen Organismus gelangen. Dort können sie zu schweren Lungenentzündungen (Legionellose) und Fiebererkrankungen (Pontiacfieber) führen. Bei Immungeschwächten Personen können diese Krankheitsbilder dauerhafte Schäden verursachen und auch tödlich verlaufen.
Vorkommen und Vermehrung:
Legionellen sind bereits in nicht nachweisbaren Mengen im Versorgungswasser enthalten. Die Vermehrung erfolgt vornehmlich in stagnierendem Wasser bei Temperaturen zwischen 25°-55°C. Unter optimalen Bedingungen können Legionellen eine Zellteilungsrate von unter 30 Minuten erreichen. Legionellen beginnen ab 60°C Wassertemperatur das Wachstum ganz einzustellen bzw. abzusterben.
Gegenmaßnahmen:
„Wasser muss fließen!“ Werden Stagnationen, Blindleitungen und zu niedrige Warmwassertemperaturen vermieden kann eine der Hauptursachen für Biofilmbildung mit Legionellen im Trinkwassernetz ausgeschaltet werden. Zudem ist auf die Einhaltung der allgemeinen Parameter bezüglich der Trinkwasserhygiene zu achten.
TRINKWASSERVERORDNUNG 2011
Wichtige Informationen für Immobilieneigentümer & Verwalter
Die Trinkwasserverordnung überträgt dem Immobilieneigentümer, der Eigentümergemeinschaft, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verantwortung für den gesundheitlich unbedenklichen Zustand der Trinkwasserinstallation und des daraus abgegebenen Trinkwassers.
Dieses Jahr tritt die Novellierung der Trinkwasserverordnung 2001 durch den deutschen Bundesrat in Kraft.
1. Was ist neu?
Grundsätzlich handelt es sich bei der Novellierung 2011 um eine Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigenpflicht.
2. Wer ist betroffen?
Alle Betreiber einer Wasserversorgungsanlage mit mehr als 400 Liter Warmwasserspeicher oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle fallen unter diese Anforderung.
3. Messpflicht
Demnach ist nun jährlich eine Trinkwasseruntersuchung auf „Legionellen“ vorzunehmen.
4. Nachweis- Informations- und Dokumentationspflicht
Die Ergebnisse sind den Verbrauchern öffentlich zugänglich zu machen und gegebenenfalls bei Grenzwertüberschreitungen dem zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzumelden. Darüber hinaus müssen den Verbrauchern jährlich eventuelle Zugaben und Aufbereitungsstoffe an das Trinkwasser bekannt gegeben werden. Dies betrifft z.B. Dosieranlagen auf Phosphat- oder Mineralstoffbasis.
5. Haftung
Eigentümer, die der Untersuchungspflicht nicht nachkommen begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen bis zu € 25.000,- belangt werden können. Darüber hinaus stehen die Eigentümer in der zivilrechtlichen Haftung für etwaige Folgeschäden bei unterlassenen Untersuchungen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Abgabe von verseuchtem Trinkwasser kann zudem mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Es ist deshalb zu Ihrer eigenen Entlastung empfehlenswert, die wesentlichen Änderungen der Trinkwasserverordnung 2011 den Eigentümern bekannt zu machen und entsprechende jährliche Kontrolluntersuchungen durchzuführen.